Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um die Bewerbung zum Innovationsfonds 2025
Die FAQs werden fortlaufend ergänzt.
Wenn Ihre Frage hier noch nicht beantwortet wird, wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson Ihrer Hochschule:
HTW: Lena Delius, lena.delius@HTW-berlin.de
BHT: Elli Strauven-Dejean, elli.strauven-dejean@bht-berlin.de
HWR: Leo Fenster, leo.fenster@hwr-berlin.de
KHSB: Yori Schultka, yori.schultka@khsb-berlin.de
EHB: Roswitha Hermann, roswitha.hermann@eh-berlin.de
Was ist „Zukunft findet Stadt“?
"Zukunft findet Stadt" ist ein Verbundprojekt: Im Rahmen des Hochschulnetzwerk für ein resilientes Berlin bündeln die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW Berlin), Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin), Berliner Hochschule für Technik (BHT), Evangelische Hochschule Berlin (EHB) und Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB) ihre Forschungs- und Transferkompetenzen und bearbeiten gemeinsam mit Projektpartner*innen aus der Praxis in der Bund-Länder Förderinitiative „Innovative Hochschule“ multiperspektivisch Herausforderungen für die Stadt Berlin mit Fokus auf die Themen Gesundheit und Klima.
Was ist der Innovationsfonds im Rahmen von „Zukunft findet Stadt“?
Das Ziel des Innovationsfonds ist die Förderung von innovativen Vorhaben aus den Themenbereichen Gesundheit, Klima, Nachhaltigkeit und Resilienz und/oder die innovative Darstellung von Forschungsergebnissen. Es werden ausgewählte Projekte der angewandten Forschung und aus der Hochschullehre gefördert, die konkrete, innovative Lösungen spezifisch für Berlin bieten oder Forschungsergebnisse kreativ kommunizieren. Die Einbindung von Praxispartner*innen sowie fach- und hochschulübergreifende Arbeit ist hierbei explizit erwünscht.
Welche Förderschwerpunkte hat der Innovationsfonds von "Zukunft findet Stadt"?
Es gibt drei Förderschwerpunkte:
a) Interdisziplinäre Projekte: Förderung von fachübergreifenden oder hochschulübergreifenden Projekten.
b) Citizen Science / Partizipation: Förderung von Projekten, die Bürger*innen oder Praxispartner*innen einbeziehen.
c) Kunst-Kultur / Wissenschaftskommunikation: Förderung von innovativer Darstellung von Forschungsergebnissen (z. B. Ausstellungsobjekte).
Gefördert werden Projekte aus folgenden Themenbereichen:
- Nachhaltige und klimaneutrale Stadt (inkl. z. B. Mobilität, Energie, Stadtplanung, Bauen)
- Klimaanpassung (z. B. Begrünung, Hitzeschutz, energetische Sanierung)
- Kreislaufwirtschaft / Ressourcenschonung
- Pflege der Zukunft
- Gesundheit und Technik
- Altern / alternde Gesellschaft
- Pflege und Gesundheitsberufe
Welche Summe kann ich beantragen?
Es werden je Hochschule im Verbund ein oder mehrere Projekte für die Dauer von max. sechs Monaten gefördert. Das Fördervolumen beträgt insgesamt maximal 10.000 Euro pro beteiligte Hochschule und Projekt. Es ist möglich, sich für niedrigere Fördersummen zu bewerben. Wie viele Projekte in diesem Rahmen letztlich an den einzelnen Hochschulen gefördert werden, entscheidet die jeweilige Hochschule bzw. die Jury.
Gibt es eine Zeitbegrenzung für die Förderung?
Ja, die Förderung kann für höchstens sechs Monate gewährt werden. Während des Förderzeitraums muss das Projekt abgeschlossen werden. Der Förderzeitraum liegt im Sommersemester 2026. Frühester Start der Förderung ist Februar 2026 (z.B. für Blockseminare, Materialeinkauf), spätester Förderbeginn April 2026.
Welche Verpflichtungen resultieren aus der Förderung?
- Umsetzung des geförderten Projekts im Sommersemester 2026
- Vorstellung des Arbeitsstandes / der Ergebnisse auf dem Wissenschaftsfestival Transferale (29.06. - 03.07.2026, zentrale Abschlussveranstaltung: 03.07.2026 14.00 - 22.00 Uhr)
- rechtzeitige Zulieferung von Texten für die Öffentlichkeitsarbeit, Programmtexten und Bildmaterial sowie benötigter Ausstattung an das Organisationsteam der Transferale
- Abschlussdokumentation (Einreichungsfrist: 31.10.2026) und Nachweis über die Verwendung der Fördermittel (Endabrechnung)
Gibt es Beispiele für Projekte, die gefördert werden könnten?
Eine Übersicht der geförderten Projekte im Jahr 2024 finden Sie hier.
Wer kann sich auf den Innovationsfonds von "Zukunft findet Stadt" bewerben?
Die Personen, die sich bewerben, müssen einer der teilnehmenden Hochschulen (BHT, HTW, HWR, EHB, KHSB) angehören. Alle Angehörigen dieser Hochschulen können sich bewerben, also sowohl Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, aber auch Studierenden-Initiativen und -Teams, Hochschul-Initiativen sowie Hochschulangehörige aus Verwaltung und Technik. Die rein studentischen Projekte brauchen eine*n Mentor*in (z.B. aus der Gruppe der Professor*innen oder wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen).
Kann ich mich auch an einer anderen Hochschule für eine Förderung bewerben?
Nein, Sie können sich nur an Ihrer eigenen Hochschule bewerben. Es ist natürlich möglich, mit einer anderen Hochschule innerhalb des Projekts zu kooperieren. Aber auch in diesem Fall ist die Finanzierung nur durch eine der Hochschulen möglich.
Kann ich mich mit mehreren Projekten bewerben?
Jede Person kann sich nur mit einem Projekt für eine Förderung des Innovationsfonds bewerben. Die Personen, die sich für ihr Projekt bewerben, müssen einer der teilnehmenden Hochschulen (BHT, HTW, HWR, EHB, KHSB) angehören.
Kann ich mich mit einem Projekt bewerben, das bereits durch einen anderen Mittelgeber finanziert wird (Stichwort „Doppelfinanzierung“)?
Sie können in der Regel keine weitere Förderung für ein bereits von anderer Stelle gefördertes Projekt erhalten. Eine Förderung im Anschluss an ein beendetes Projekt - z. B. um Ergebnisse der Öffentlichkeit vorzustellen - ist möglich. Bitte wenden Sie sich vor Einreichung Ihrer Bewerbung bei Fragen zu einer möglichen Doppelförderung unbedingt an die Ansprechperson Ihrer Hochschule.
Welche Bewerbungsunterlagen müssen eingereicht werden?
Bis zum 15. September 2025 müssen über unser Bewerbungsformular folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Eine kurze Zusammenfassung des Vorhabens (max. 1200 Zeichen inkl. Leerzeichen) für die Jury
- Ein Kurzkonzept des Projekts (max. 5 Seiten)
- Ein Kostenplan
Was sollte das Kurzkonzept enthalten?
Im Kurzkonzept sollte der Stellenwert der in der Ausschreibung unter Punkt 4 genannten Kriterien für Ihr Projekt deutlich werden. Es gibt keine Vorgabe für die Form. Bitte beschränken Sie sich auf maximal 5 Seiten und laden Sie eine Datei im PDF-Format hoch (max. 2 MB).
Wie sollte der Kostenplan aussehen?
Bitte orientieren Sie sich an den im Folgenden genannten Kostenarten. Geben Sie den geschätzten Bedarf pro Kategorie in ganzen Euro an und erläutern Sie stichpunktartig, wofür im Einzelnen Mittel verausgabt werden sollen.
Personalkosten (z.B. Studentische Hilfskräfte)
Sachkosten
- Honorare
- Büro- und Geschäftsbedarf
- Druck- und Layoutkosten
- Transkriptionskosten
- Anschaffung von Equipment
- Literatur
- Reisekosten
- andere Kosten
Bitte beachten Sie, das bei Förderung für alle Vergaben die Richtlinien Ihrer Hochschule sowie das Berliner Vergaberecht gelten.
Was passiert, wenn sich beantragte Kosten im Laufe des Projekts ändern?
Abweichungen von bis zu 20% innerhalb einer Kostenart sind unkritisch. Bei Abweichungen von mehr als 20% innerhalb einer Kostenart nehmen Sie bitte Kontakt zur Ansprechperson Ihrer Hochschule auf. Die beantragte Gesamtsumme kann generell nicht nachträglich erhöht werden.
Wer entscheidet wann über die Förderzusage?
Die Auswahl der Projekte erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach einer hochschulinternen Vorauswahl wählt die Jury (u.a. Beirat des Verbundprojekts) pro Hochschule ein oder mehrere Projekte aus, die gefördert werden. Die Entscheidung erfolgt voraussichtlich Mitte Oktober 2025, damit Projekte mit Lehrbezug für das Sommersemester 2026 fristgemäß eingereicht werden können.
Welche Kriterien und Fragestellungen werden für die Auswahl herangezogen?
Informationen erhalten Sie in der Ausschreibung unter Punkt 4.
Wann erhalte ich eine Förderzusage oder Absage?
Bewerbungsschluss ist der 15.09.2026. Im Anschluss sichtet jede Hochschule die Einreichungen ihrer Hochschulmitglieder und trifft eine Auswahl, die an eine zentrale Jury weitergeleitet wird. Diese entscheidet Mitte Oktober über die Vergabe der Fördermittel. Zu- oder Absagen werden voraussichtlich Ende Oktober / Anfang November 2025 versendet.
Wann und wo findet die Transferale statt? An wen richtet sich die Transferale?
Die Transferale findet im Zeitraum vom 29.06.-03.07.2026 dezentral in Berlin statt. Die genauen Orte werden aktuell abgestimmt. An den einzelnen Tagen der Transferale werden jeweils verschiedene Zielgruppen (z.B. Zivilgesellschaft, Fachkräfte, Unternehmen) im Fokus stehen. Jede Hochschule ist organisatorisch für einen Tag der Transferale verantwortlich und gestaltet das Programm. Bei der zentralen Abschlussveranstaltung am 03.07.2026 werden insbesondere geladene Gäste aus der Berliner Hochschullandschaft, Politik und Projektpartner von Zukunft findet Stadt anwesend sein.
In welcher Form muss das Projekt auf der Transferale präsentiert werden? Welche Ausstattung wird vorhanden sein? Wann erhalte ich weitere Informationen?
Die Art der Präsentation sowie die dafür benötigte Ausstattung sind individuell und entsprechend des Veranstaltungskonzepts und der räumlich-technischen Gegebenheiten mit dem Organisationsteam der Transferale abzustimmen. Dem Planungsteam ist bewusst, dass ggf. die Projekte Anfang Juli 2026 noch nicht abgeschlossen sein werden. Weitere Informationen erhalten Sie spätestens Anfang 2026.
Was beinhaltet die Abschlussdokumentation?
Sie erhalten von uns einen kurzen Fragebogen, in dem wir Sie unter anderem um einen kurzen Rückblick zu Ihrem Vorhaben bitten und nach den Ergebnissen bzw. dem Erreichen Ihrer Ziele fragen. Diesen senden Sie uns bitte bis zum 31.10.2026 zurück.
Außerdem muss der Abschlussdokumentation ein Nachweis über die sachgemäße Verwendung der Fördermittel beigefügt werden. Bitte klären Sie vorab Form und Details für die Abrechnung der Fördermittel mit der Ansprechperson Ihrer Hochschule.
Findet darüber hinaus eine Evaluation statt?
Wir führen qualitative Interviews zu den Erwartungen und Erfahrungen der geförderten Innovationsfonds-Projekte. Diese Einsichten sind ein wichtiger Baustein für die Evaluation des Verbundprojekts „Zukunft findet Stadt“. Es sind zwei 30-minütige Interviews geplant, nach Förderzusage im November 2025 sowie nach der Transferale im Sommer 2026. Das Team der Begleitforschung an der EHB kommt auf die geförderten Projekte zu und würde sich sehr über eine Teilnahme freuen. Die Teilnahme ist freiwillig, die Ergebnisse bleiben anonym und die Verarbeitung der Daten entspricht den Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Ich interessiere mich für das Training zu Public Engagement und Impact der Berlin School of Public Engagement – wo finde ich weitere Informationen?
In Zusammenarbeit mit dem Verbundpartner Museum für Naturkunde Berlin bzw. dessen Berlin School of Public Engagement and Open Science bekommt jedes Team der ausgewählten Vorhaben eine begrenzte Anzahl an Plätzen in der Trainingsreihe "Third Mission School" zu Public Engagement und Impact. Nach individueller Absprache besteht für 1-2 Mitarbeitende je Vorhaben die Möglichkeit zur kostenfreien Teilnahme an Trainingsmodulen, projektbezogenen Coachings und Vernetzungsangeboten.
Hierzu erhalten Sie nach der Förderzusage weitere Informationen an Ihre angegebene E-Mail-Adresse. Mehr zur Berlin School of Public Engagement and Open Science können Sie hier nachlesen.